Verlängerung der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte

Um die Durchgangsärzte im Rahmen der COVID-19-Pandemie weiterhin zu unterstützen, wurde die Hygienepauschale von 4 Euro bis zum 30.06.2022 verlängert.

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus der Veröffentlichung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

„2. Aufgrund der im Moment nicht zu beziffernden tatsächlichen Kosten für den Infektionsschutz wird für diese Pauschale der Betrag von 4 Euro festgelegt. Die Pauschale gilt rückwirkend ab dem 16.03.2020.

3. Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden. Für zurückliegende bereits abgerechnete Behandlungen kann die Pauschale dem UV-Träger nachträglich in Rechnung gestellt werden.

4. Diese Regelung gilt bis zum 30.06.2022.“

Weitere Informationen zu den Abrechnungsempfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der COVID-19-Pandemie.