Katalog der Hybrid-DRGs erweitert

Leistungskatalog wurde zum 01.01.2025 ergänzt

Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen geeinigt, die ab 1. Januar 2025 mit den neuen Fallpauschalen vergütet werden.

Die Vertragspartner gehen davon aus, dass mit dem erweiterten Hybrid-DRG-Katalog rund 400.000 vollstationäre Fälle vermieden werden können.

Einfache und schnelle Abrechnung

Die Einführung von Hybrid-DRGs in 2024 geht für den niedergelassenen Bereich mit einer neuen Abrechnungssystematik und damit zusätzlichem Abrechnungsaufwand einher. Hier setzt das von PVS und SpiFa gemeinsam betriebene Sanakey-Portal an:

  • minimale administrative Hürden
  • schnellstmögliche Honorarprozesse für niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte bei der Hybrid-DRG-Abrechnung
  • immer auf dem neuesten Stand der Vergütungsvereinbarungen

Sie brauchen weder spezielle Grouper-Software noch sonstige technische Voraussetzungen, um Ihre Hybrid-DRG-Leistungen über das Sanakey Portal abzurechnen. Registrieren Sie sich einfach im Portal und beginnen Sie mit der Leistungserfassung. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und Kosten entstehen erst dann, wenn Sie die Durchführung Ihrer Abrechnung ausdrücklich beauftragt haben.